Preise & Leistungen

Unsere Hilfe ist für alle da - und auch für jeden bezahlbar.


Bei Ihrem kostenfreien Erstgespräch, besprechen wir gemeinsam den bestmöglichen Weg für Sie, als auch den zeitlichen und finanziellen Rahmen.

Um die Einzelgespräche und Seminar-Einheiten für Sie so intensiv und nachhaltig wie möglich zu gestalten, gucken wir nicht streng auf die Uhr, sondern planen und rechnen in Einheiten ab.

 

Folgende Einheiten stehen zur Auswahl:


Welche Einheiten werden angbeoten?

Leistungen

Kosten      


Intensiv-Einheit - á ca. 90min.

   für intensive Einzelgespräche

 

 

 

 

 

Einheit - á ca. 60min.

   für Einzelgespräche

 

 

 

 

 

Seminar-Einheit - á ca. 90min. 

   für grundlegende Hilfestellung

   in kleinen Gruppen / Coaching

   KEINE Gruppentherapie

 

 

 

 

 

Akut-Einheit - á ca. 60 min.

   für sofortige Einzelgespräche
   (ohne lange Wartezeiten)

 

180 €

 

 

 

 

 

 

120 €

 

 

 

 

 

 

80 €

 

 

 

 

 

 

 

 

150 €

 

 

 

   

Was macht den Unterschied aus?

Die bewährte Einheit in unserer Einzel-Psychotherapie. Wir empfehlen diese Variante, da wir mit ca. 90 Minuten Zeit leichter in die Tiefe kommen und dadurch die Terminanzahl gewöhnlich geringer ausfällt.  

Die etwas kürzere Variante mit 60 Minuten bietet sich vor allem dann an, wenn es finanziell nicht anders geht oder alle Terminkapazitäten für die längere Einheit bereits vergeben sind. Für die kürzeren Einheiten müssen Sie oftmals auch weniger Wartezeit einplanen.

Unsere Seminar-Einheit mit 90 Minuten ist eine kostengünstige aber sehr wirksame Variante der Psychotherapie. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf »Hilfe zur Selbsthilfe« im Alltag. Diese bieten wir daher in kleinen Gruppen (3-6 Personen) an. Der Aufbau gleicht eher einem Psychotherapeutischen-Coaching-Seminar.
Wir möchten uns damit auch bewusst von der klassischen "Gruppentherapie" abgrenzen, da wir davon nicht überzeugt sind.

Die Akut-Einheit mit ca. 60 Minuten passt am besten, wenn es Ihnen im ersten Schritt weniger um eine begleitende Psychotherapie geht, sodern viel mehr um eine "schnelle psychotherapeutische Erste Hilfe". Wir versuchen, innerhalb weniger Tage einen Termin anzubieten. Insgesamt können maximal drei Termine pro Person in Anspruch genommen werden.   



Aus unserer Erfahrung, stellt sich meist schon nach den ersten 3-5 Einheiten eine deutliche Verbesserung der Symptomatik ein - Ihr natürliches Wohlbefinden beginnt sich zu zeigen.

 

Unserem therapeutischen Ansatz ist dieser verhältnismäßig schnelle Wandel zu verdanken: wir zeigen Ihnen die entsprechenden Werkzeuge, die am besten zu Ihnen und Ihrer konkreten Situation passen und wie Sie diese selbstständig anwenden können. Einmal erlernt, brauchen Sie uns dann nicht mehr.

 

Wichtig bei dieser Art Arbeit, ist ein vertrauensvolles & offenes Miteinander.

Die "Nasen müssen passen". Um auf beiden Seiten kein Risiko einzugehen, ist ein erstes Kennenlerngespräch für Sie kostenfrei.



Psychotherapie und Kostenerstattung?

Unsere Praxis ist zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz.

 

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen werden daher von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet.

Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht hier vielleicht etwas möglich.

 

Außerdem verhalten sich die Krankenkassen meist sehr entgegenkommend, sofern ein zeitnaher Behandlungstermin erforderlich ist, aber keine Arztpraxis für Psychotherapie in näherer Umgebung diesem Wunsch nachkommen kann. Sollten mehr als 2 Monate Wartezeit gegeben sein (und das ist leider die Regel), besteht eine kleine Chance, dass die Krankenkasse auch die Kosten für einen »Heilpraktiker für Psychotherapie« (ggf. anteilig) übernimmt.

 

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Hier kann die Erstattung ganz, teilweise (in der Regel) oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

 

Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann auch hier ganz, teilweise (in der Regel) oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

 

Sofern Ihrer gesetzliche/private Krankenversicherung die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten: Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenversicherung abzurechnen. Das heißt, der Patient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.

 

Es sei auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Sätze des aktuell gültigen GebüH aus dem Jahr 1985 stammen und seither nicht an die Kostenentwicklung in Deutschland angepasst wurden.

Eine Abrechnung nach dem GebüH-Mindestsatz (der von einigen Versicherern als einzig erstattungsfähig angesehen wird) ist für die meisten Heilpraktiker heute aus wirtschaftlichen Gründen kaum möglich.

 

Hinweis für Beihilfeberechtigte: Die Beihilfevorschriften sehen vor, dass Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen grundsätzlich gewährt werden muss. Die Beihilfefähigkeit der Leistungen wird jedoch auf Beträge begrenzt, die zumeist noch unter den Mindestsätzen des GebüH liegen.

 

Da aber das Gebührenverzeichnis unverbindlich ist, können auch eigene, zeitgemäße Honorar-Sätze definiert werden.

Eine Abrechnung nach Gebührenordnung erstellen wir für Sie auf Anfrage.

 


Ihr größter Vorteil als Selbstzahler:

derzeit sind etwa 95% meiner Patienten "Selbstzahler" und ganz normal gesetzlich krankenversichert

 

Sie genießen absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot) gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten. Ihr Name kommt in keine Krankenkassenakte. Damit umgehen Sie auch eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Die strenge Vertraulichkeit zwischen Ihnen und mir bzgl. Ihrer Psychotherapie, kann auch bei der Bewerbung in bestimmten Berufen wichtig sein.


Therapie Praxis Rostock
Feldstraße 29

18057 Rostock

 

Telefon: 0381 - 77 08 98 78

mobil: 0178 - 808 25 15

 

eMail: info@therapiepraxis-rostock.de

 

Termine nach Vereinbarung

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